Internorm Luxemburg
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Wichtige Hinweise zur CE-Kennzeichnung von Fenstern

Alle deklarierten Werte beziehen sich auf Normbedingungen. Davon abweichende Bedingungen können zu einer Veränderung der Werte führen.

Die deklarierten Werte für Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit, Widerstandsfähigkeit gegen Windlast, Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen wurden anhand von Maximalgrößen bzw. lt. Norm definierten Größen und Bauformen ermittelt. Bei mehrteiligen Elementen ist auf die Einhaltung der maximalen Durchbiegung zu achten!

Wärmedämmwerte bei Fenstern sind abhängig von Größe und konstruktiver Ausführung. Die deklarierten Werte beziehen sich - wie lt. Norm definiert - auf einflügelige Fenster der Größe 1230 x 1480 mm. Davon abweichende Größen und Ausführungen können andere Werte ergeben.

Sprossen im Scheibenzwischenraum führen zu einer Verschlechterung der Wärmedämmung.

Schalldämmwerte bei Fenstern sind abhängig von Größe und konstruktiver Ausführung. Die deklarierten Basiswerte beziehen sich - wie lt. Norm definiert - auf einflügelige Fenster der Größe 1230 x 1480 mm. Davon abweichende Ausführungen können andere Werte ergeben.

Bei Sonderbauformen wie Konstruktionen mit Bodenschwelle, Schrägkonstruktionen und Bogenkonstruktionen gilt für die Schlagregendichtheit die Klasse 6A und bei der Luftdurchlässigkeit die Klasse 3.

Bei Kunststoff-Hebeschiebetüren beziehen sich die deklarierten Werte auf die Bauform „HSK-A“ (1 Schiebeelement, 1 Festelement) und die Größe 3500 x 2200 mm.


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